Arbeitslosigkeit

Stellensuchende kontaktieren direkt eines der 14 Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV). Die Anmeldung zur Arbeitsvermittlung ist neu bei jedem RAV im Kanton Bern möglich.

Nach einer Kündigung sollte die Anmeldung möglichst rasch, spätestens aber am 1. Tag der Arbeitslosigkeit erfolgen. Die Stellensuchenden müssen sich persönlich zum RAV begeben und folgende Unterlagen mitnehmen:

  • Personalausweis
    (Pass, Identitätskarte oder Führerausweis)
  • Ausländerausweis für Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit
  • Aktuelle und vollständige Bewerbungsunterlagen

Ebenfalls umgehend beim RAV melden sich Personen, deren Arbeitsgeber den Lohn nicht mehr auszahlen kann.

Anmeldung

Die Anmeldung ist wie folgt möglich:

Montag bis Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr

Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
13.30 - 16.30 Uhr

Eine Terminvereinbarung ist nicht nötig.

RAV

Das nächstgelegene RAV befindet sich in Gümligen.

RAV Gümligen
Worbstrasse 223
3073 Gümligen